Die schriftliche Frage aus dem Büro Köktürk (Frage Nr. 489) zeigt einmal mehr, wie brüchig der Schutz von Kindern in Deutschland ist. Die Bundesregierung beschreibt in ihrer Antwort die theoretische Vorgehensweise: Bei einem dritten aufeinanderfolgenden Meldeversäumnis im Bürgergeld sieht § 31a SGB II eine persönliche Anhörung vor, um mögliche Härten in Einzelfällen zu prüfen. Jobcenter sollen dabei alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft, insbesondere minderjährige Kinder, berücksichtigen und im Zweifel mit der Kinder- und Jugendhilfe zusammenarbeiten, um das Kindeswohl zu sichern.
Denkbar sei dabei aber eine Fallkonstellation, in der dem Jobcenter zwar keine Anhaltspunkte für eine „außergewöhnliche Härte“ vorlägen, aber eine zukünftige Kindeswohlgefährdung „nicht generell ausgeschlossen werden kann“. So kann es in der Realität also dazu kommen, dass das Jobcenter zwar Kindeswohlgefährdung sieht, den Fall aber nicht als „Härtefall“ einstuft und so Sanktionen eingesetzt werden – und das Jobcenter so wissentlich auch Kinder hart trifft.
„In der Praxis werden die Kinder die Leidtragenden sein. Jugendämter sind überlastet, Sozialarbeiter:innen unter immensem Druck. Wer glaubt, dass die Verwaltung das Kindeswohl zuverlässig schützt, täuscht sich – am Ende zahlen die Kinder die Rechnung: Armut, fehlende Teilhabe und ungleichere Chancen von klein auf. Wie verblendet muss man sein, um zu glauben, dass Kinder nicht von Sanktionen betroffen sind, obwohl sie in der Bedarfsgemeinschaft leben und jeden finanziellen und sozialen Druck unmittelbar spüren?“
Die strukturellen Probleme sind massiv: Chronischer Personalmangel in Jobcentern und Jugendämtern, steigender Verwaltungsaufwand durch die Neue Grundsicherungsreform, fehlende Kapazitäten, um Kindeswohlgefährdung tatsächlich zu erkennen und präventiv zu handeln.
Köktürk macht deutlich: „Wenn die Regierung es nicht schafft, den Schutz von Minderjährigen ernst zu nehmen, dann wird das zum Normalzustand. Kinder werden in Armut gedrängt und gesellschaftliche Chancenungleichheit wird von früh an verfestigt. Es reicht nicht, Paragraphen zu zitieren. Wir brauchen Taten für das Kindeswohl, sonst versagt der Staat an denen, die am verletzlichsten sind.“