Was ist die „Neue Grundsicherung“?

Die Merz-Regierung plant im Sommer 2026 das von der Ampel eingeführte Bürgergeld wieder abzuschaffen und die Grundsicherung radikal umzubauen. Diese geplante Reform hin zum neuen Grundsicherungsgeld bedeutet für die Betroffenen einen massiven Rückschritt, der noch schlimmere Einschnitte mit sich bringt als das Arbeitslosengeld II zu Zeiten von Hartz IV. Bundeskanzler Merz hat sich mit seiner Hetze gegen Menschen in Armut auf ganzer Linie durchgesetzt – und die SPD-Spitze trägt das mit.

Wenn die Abgeordneten von Union und SPD dem neuen Grundsicherungsgeld im Bundestag zustimmen, drohen ab Sommer 2026 nicht nur Totalsanktionen im großen Stil, ein System strengerer Kontrolle mit verpflichtender Arbeitsaufnahme und Vollzeitpflicht, sowie die Streichung der Kosten der Unterkunft. Die 800.000 Menschen, die trotz Arbeit mit Bürgergeld aufstocken müssen, sowie Eltern mit Kindern, Menschen mit psychischen Erkrankungen und in Notlagen: sie alle werden gnadenlos sanktioniert und schlimmstenfalls in die Obdachlosigkeit getrieben.

Besonders absurd: Diese radikalen Kürzungen bringen nicht einmal nennenswerte Einsparungen. Im Gegenteil ist durch die Reform sogar mit Mehrkosten in Millionenhöhe und einem für die Jobcenter nicht zu bewältigen, bürokratischen Aufwand zu rechnen.

Wir lehnen diese Neuausrichtung ab, da es sich um den radikalsten sozial-politischen Paradigmenwechsel seit der Agenda 2010 handelt, der Millionen Menschen in existentielle Armut und Obdachlosigkeit treiben wird.

Die Linke im Bundestag fordert deswegen ein Ende der Sanktionen und armutsfeste Grundsicherung, die Menschen stärkt, qualifiziert und echte Perspektiven schafft, anstatt sie mit Sanktionen in die Armut zu treiben. Der Antrag „Sanktionen stoppen und Arbeitsvermittlung stärken – Grundpfeiler einer menschenwürdigen Grundsicherung“ ist hier einsehbar.

Die schwerwiegendsten Punkte des neuen Grundsicherungsgeldes

(Stand: 12.01.2026)

Sanktionen unter das Existenzminimum

  • Wer einen Termin verpasst, bekommt sofort den nächsten angesetzt, und wer diesen nicht wahrnehmen kann, bekommt 30% des Regelsatzes gestrichen (statt bisher 10%).
  • Schon bei der ersten Pflichtverletzung (Nichtbefolgen einer Anordnung des Jobcenters) gilt eine Sanktion von 30% für
    3 Monate
    (statt bisher 10% für 1 Monat).

Mehr Sanktionstatbestände, Steigerung der Sanktionshöhen und Sanktionsdauer ohne Abstufungen: diese Maßnahmen sind vollkommen überzogen und haben keinerlei empirische Basis für einen tatsächlichen positiven Effekt zur Eingliederung in Arbeit. Schon jetzt betrifft laut Bundesagentur für Arbeit jede dritte Sanktion auch ein Kind mit. Ob die Jobcenter überhaupt rechtskonforme Verfahren zur Umsetzung finden, ohne dass das Bundesverfassungsgericht einschreitet, ist fraglich.

Totalsanktionen & Entzug der Mietkosten

  • Wer einmalig ein Arbeitsangebot nicht annimmt, kann sofort den Regelsatz komplett gestrichen bekommen.
  • Wer drei Meldeaufforderungen des Jobcenters nicht nachkommt, gilt als „nicht erreichbar“ und es wird mit Beginn des nächsten Kalendermonats der komplette Regelsatz gestrichen. Wer sich dann nicht innerhalb eines Monats persönlich beim Jobcenter meldet, bekommt gar keine Leistungen mehr (§7b, Absatz 4).
  • Bei Alleinstehenden bedeutet das: Auch die Miete wird nicht mehr gezahlt, was zu Mietschulden und dem Verlust der Wohnung führen kann. Für Bedarfsgemeinschaften werden die Kosten der Unterkunft (KdU) direkt an den Vermieter gezahlt.

Die Sanktionierung des vollen Regelbedarfs nach dem dritten verpassten Termin ist kaum mit einer funktionierenden Härtefallprüfung und einer persönlichen Anhörung möglich. Es bleibt fraglich, wie die Jobcenter mit dieser Regelung umgehen und welche Pflichten Gerichte dabei dem Jobcenter zuordnen, wenn es zu Klagen kommt, bevor überhaupt eine Totalsanktion verhängt werden kann – bspw. vorherige Hausbesuche oder die Ermittlung von individuellen Bedarfen. 2019 hatte das Bundesverfassungsgericht geurteilt, dass Totalsanktionen in der Regel verfassungswidrig sind. Der Entzug der KdU ist ein noch schwererer Verfassungsbruch.

Verschärfung bei Kosten der Unterkunft

  • Die Kosten der Unterkunft sind schon beim ersten Monat Leistungsbezug strengstens geregelt. Wer die Kriterien nicht erfüllt, muss entweder umziehen oder die Miete selbst zahlen – de-facto entfällt damit die Karenzzeit.
  • Die Kosten der Unterkunft werden auf das 1,5-fache eines abstrakten „Angemessenheitswerts“ gedeckelt und nur bis zu dieser Höhe gezahlt. Auf kommunaler Ebene kann zudem ein „Quadratmeterdeckel“ festgelegt werden.
  • Die Leistungsbeziehenden müssen selbst prüfen und melden, ob ihre Miete über der zulässigen Grenze entsprechend der Mietpreisbremse liegt. Versäumen sie dies, müssen sie die Differenz selbst zahlen.

Die Einführung einer sofortigen Kappung übernahmefähiger Kosten der Unterkunft ist eine absolute Verschlechterung. Die Kontrollpflichten der Jobcenter werden massiv ausgebaut und es werden zahlreiche Sonderregelungen eingeführt. Schon jetzt zahlen Leistungsbeziehende im Schnitt 116 Euro für ihre Miete aus dem Regelbedarf dazu und durch die Umzugspflicht verlieren Menschen ihr soziales Umfeld. In Städten mit angespannter Wohnungslage erhöht sich durch die Neuvermietungen auch der Mietspiegel. Unklar bleibt, wie mit Sonderwohnformen, wie bspw. Sammelunterkünften, Obdachlosenwohnheimen, betreutem Wohnen oder Frauenhäusern, umgegangen wird, für die es durch die Reform absehbar mehr Bedarf geben wird.

Vermittlungsvorrang & Vollzeitplicht

  • Der unter Hartz IV geltende „Vermittlungsvorrang“ wird wieder eingeführt und im „Kooperationsplan“ festgeschrieben.
  • Das bedeutet: jede zumutbare Arbeit muss angenommen werden – sonst droht eine Totalsanktion.
  • Nachhaltige Weiterbildung & Qualifizierung wird damit zur Ausnahme und der bestehende Fachkräftemangel wird nicht adressiert.
  • Zudem gilt eine „Pflicht zur Vollzeittätigkeit“.

Die bisherige Vorgabe, nach der „insbesondere eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt“ unterstützt werden soll, wird zugunsten des „Vermittlungsvorrangs“ wieder abgeschafft. Das ist eine Verschlechterung und Umkehr des zentralen Anliegens des Bürgergelds und ein Rückfall in Zeiten von Hartz IV. Lediglich Menschen unter 30 Jahre bekommen noch „Qualifizierung und Weiterbildung“. Auch das Schlichtungsverfahren, das bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Jobcenter und Leistungsberechtigten Anwendung fand, wird gestrichen. Es geht nicht mehr um Kooperation, sondern um Druck.

Unterfinanzierung von Arbeitsvermittlung

  • Maßnahmen zur „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§16i und §16e) werden nicht ausreichend ausgebaut. Das im Gesetz formulierte Ziel, 100.000 Menschen in Arbeit zu bringen, wird somit absehbar verfehlt.
  • Schon jetzt werden immer weniger Langzeitarbeitslose in diese sinnvollen Maßnahmen vermittelt. Die Finanzmittel werden stattdessen genutzt, um laufende Kosten der Jobcenter zu decken.
  • Durch die Reform wird die Unterfinanzierung weiter verschärft, während gleichzeitig die Zielgruppe der Zugangsberechtigten für §16e ausgeweitet wird (was durchaus positiv zu bewerten ist).

Auch wenn offizielles Ziel ist, mehr Menschen in „dauerhafte Beschäftigung“ zu bringen, zielen die konkreten Ausführungen allesamt nur auf mehr Kontrolle, Druck, Sanktionen und Stigmatisierung. Weder sind Verbesserungen der Beratung, noch der Eingliederungsleistungen oder von Rahmenbedingungen zur Integration in Arbeit zu erwarten. Dabei besteht Einigkeit darin, dass die Fördermaßnahmen besonders geeignet sind, Langzeitarbeitslose nachhaltig in den Arbeitsmarkt zu vermitteln.

Kein Schutz für Menschen mit psychischen Erkrankungen

  • Eine Extrarunde mussten Union und SPD drehen, um sich bei diesem Thema zu einigen. Das Ergebnis: Obwohl der Gesetzesentwurf das Ziel angibt, dass „Menschen mit psychischen Erkrankungen nicht unverschuldet in Notlagen geraten“ sollen, gibt es keinerlei Schutz für sie.
  • Stattdessen sollen (nach §31a, Absatz 2) die Jobcenter Menschen mit psychischen Erkrankungen zu einem persönlichen Termin einladen.
  • Zudem ist dieser Absatz im Gesetz nur als „Soll“-Regelung formuliert. Wenn die Jobcenter keine Kapazitäten für die persönlichen Gespräche haben (wovon beim aktuellen Personalschlüssel auszugehen ist), können sie die Termine also auch weglassen – und alle Leistungen für psychisch kranke Menschen einfach so streichen.

CDU/CSU haben sich hier auf ganzer Linie durchgesetzt. Besonders vulnerable Gruppen werden durch die Reform überdurchschnittlich stark belastet. Bas Versprechen, „nicht die Falschen zu treffen“, ist blanker Hohn. Wie es Menschen, die es teilweise nicht aus eigener Kraft schaffen, Briefe zu öffnen, gelingen soll, zu einem persönlichen Termin zu kommen, ist mehr als fragwürdig.

Kein Schutz für Eltern & Alleinerziehende

  • Die Vollzeit-Pflicht gilt für Eltern schon ab dem 1. Geburtstag ihres Kindes, sofern sie nicht nachweisen können, dass die keinen Betreuungsplatz für ihr Kind finden.
  • Das trifft vor allem Frauen, die in der Regel die Hauptverantwortung für Betreuung und Erziehung von Kleinkindern tragen – und insbesondere die 2,4 Millionen allein- erziehenden Mütter sowie rund 600.000 alleinerziehenden Väter (Stand 2023).

Besonders vulnerable Gruppen werden durch die Reform überdurchschnittlich stark belastet.

Kein Schutz für Aufstocker*innen & Überbrücker*innen

  • Für vorhandenes Vermögen entfällt die Karenzzeit.
  • Das erlaubte angesparte Geld („Schonvermögen“) wird nach Alter gestaffelt (mit möglicher Alternative unter Einberechnung der bisherigen Tätigkeiten):
Alter Freibetrag in Euro
Bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres 5.000
Ab dem 31. Lebensjahr 10.000
Ab dem 41. Lebensjahr 12.500
Ab dem 51. Lebensjahr 20.000
  • Junge Menschen werden besonders benachteiligt: Wer mehr als die erlaubten 5000 Euro gespart hat, kann keine Leistungen beziehen, nicht einmal zur Überbrückung zwischen bspw. Schulabschluss und Studienbeginn oder bei einem Jobwechsel.

Das trifft besonders Solo-Selbstständige mit unregelmäßigen Einnahmen und ältere Menschen, die nach langer Berufstätigkeit auf Unterstützung angewiesen sind. Die Jobcenter-Personalräte bemängeln zudem, dass eine Stufenregelung nach Alter für die Überprüfung in der Praxis besonders aufwändig ist. Zudem ist unklar, wie die „Alternative“ mit Berücksichtigung der bisherigen Tätigkeiten überhaupt umgesetzt werden kann.

Bürokratischer Aufwand & Mehrkosten durch die Reform

  • Anstatt die Mitarbeitenden in den Jobcentern zu entlasten, schafft die Bundesregierung neue bürokratische Hürden und verfassungs-
    rechtliche Bedenken.
  • Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales geht selbst von Mehrkosten aus. Allein bei der Bundesagentur für Arbeit sollen von 2026 bis 2029 insgesamt neue Kosten von 260 Mio. Euro durch den zusätzlichen Verwaltungsaufwand entstehen. Schätzungen von Expert*innen gehen von noch deutlich mehr aus.
  • Die Jobcenter-Personalräte warnen davor, dass wegen der Verschärfungen das Sicherheitspersonal in den Behörden aufgestockt werden müsse.

Die Reform wird in den Behörden verständlicherweise auf großen Unwillen der Beschäftigten stoßen und es ist zu befürchten, dass die Leistungsbeziehenden die Leidtragenden davon sein werden.