Die Merz-Regierung plant im Sommer 2026 das von der Ampel eingeführte Bürgergeld wieder abzuschaffen und die Grundsicherung radikal umzubauen. Diese geplante Reform hin zum neuen Grundsicherungsgeld bedeutet für die Betroffenen einen massiven Rückschritt, der noch schlimmere Einschnitte mit sich bringt als das Arbeitslosengeld II zu Zeiten von Hartz IV. Bundeskanzler Merz hat sich mit seiner Hetze gegen Menschen in Armut auf ganzer Linie durchgesetzt – und die SPD-Spitze trägt das mit.
Wenn die Abgeordneten von Union und SPD dem neuen Grundsicherungsgeld im Bundestag zustimmen, drohen ab Sommer 2026 nicht nur Totalsanktionen im großen Stil, ein System strengerer Kontrolle mit verpflichtender Arbeitsaufnahme und Vollzeitpflicht, sowie die Streichung der Kosten der Unterkunft. Die 800.000 Menschen, die trotz Arbeit mit Bürgergeld aufstocken müssen, sowie Eltern mit Kindern, Menschen mit psychischen Erkrankungen und in Notlagen: sie alle werden gnadenlos sanktioniert und schlimmstenfalls in die Obdachlosigkeit getrieben.
Besonders absurd: Diese radikalen Kürzungen bringen nicht einmal nennenswerte Einsparungen. Im Gegenteil ist durch die Reform sogar mit Mehrkosten in Millionenhöhe und einem für die Jobcenter nicht zu bewältigen, bürokratischen Aufwand zu rechnen.
Wir lehnen diese Neuausrichtung ab, da es sich um eine der radikalsten sozial-politischen Verschlechterungen seit Hartz IV handelt, der viele Menschen in existentielle Armut und Obdachlosigkeit treiben wird.
Die schwerwiegendsten Punkte des neuen Grundsicherungsgeldes
Massiv verschärfte Sanktionen unter das Existenzminimum
- Wer zwei Termine nacheinander verpasst, dem werden 30% des Regelsatzes gestrichen (statt bisher 10%).
- Schon bei der ersten Pflichtverletzung (Ablehnung einer Arbeit oder einer Eingliederungsmaßnahme o.ä.) gilt eine Sanktion von 30% für 3 Monate (statt bisher 10% für 1 Monat).
Bewertung
Mehr Sanktionstatbestände, Steigerung der Sanktionshöhen und Sanktionsdauer ohne Abstufungen: diese Maßnahmen sind vollkommen überzogen und haben keinerlei empirische Basis für einen tatsächlichen positiven Effekt zur Eingliederung in Arbeit. Schon jetzt betrifft laut Bundesagentur für Arbeit jede dritte Sanktion auch ein Kind mit. Ob die Jobcenter überhaupt rechtskonforme Verfahren zur Umsetzung finden, ohne dass das Bundesverfassungsgericht einschreitet, ist fraglich.
Faktische Totalsanktionen & Entzug der Mietkosten
- Wer einmalig ein Arbeitsangebot nicht annimmt, dem wird der Regelsatz komplett gestrichen.
- Wer drei Meldeaufforderungen des Jobcenters nicht nachkommt, gilt als „nicht erreichbar“ und es wird mit Beginn des nächsten Kalendermonats der komplette Regelsatz gestrichen. Wer sich dann nicht innerhalb eines Monats persönlich beim Jobcenter meldet, bekommt gar keine Leistungen mehr.
- Bei Alleinstehenden bedeutet das: Auch die Miete wird nicht mehr gezahlt, was zu Mietschulden und dem Verlust der Wohnung führen kann. Für Bedarfsgemeinschaften werden die Kosten der Unterkunft (KdU) direkt an den Vermieter gezahlt.
Bewertung
Die Streichung des vollen Regelbedarfs nach dem dritten verpassten Termin ist kaum mit einer funktionierenden Härtefallprüfung und einer persönlichen Anhörung möglich. Es bleibt fraglich, wie die Jobcenter mit dieser Regelung umgehen und welche Pflichten Gerichte dabei dem Jobcenter zuordnen, wenn es zu Klagen kommt, bevor überhaupt eine totale Streichung festgesetzt werden kann – bspw. vorherige Hausbesuche oder die Ermittlung von individuellen Bedarfen. Das kann verfassungsrechtlich als höchst problematisch angesehen werden.
Verschärfung bei Kosten der Unterkunft
- Schon ab dem ersten Monat werden die Kosten der Unterkunft strengstens geprüft.
- Die Kosten der Unterkunft werden auf das 1,5-fache eines abstrakten „Angemessenheitswerts“ gedeckelt und nur bis zu dieser Höhe gezahlt.
- Die Leistungsbeziehenden müssen ggf. ohne Unterstützung gegen ihren Vermieter klagen, wenn ihre Miete über der zulässigen Grenze entsprechend der Mietpreisbremse liegt. Versäumen sie dies, müssen sie die Differenz selbst zahlen.
Bewertung
Eine Prüfung direkt zu Beginn der Karenzzeit des Leistungsbezuges bringt Drohpotential mit sich, da so bereits von Anfang an ein potentieller Verlust der Wohnung in den Raum gestellt wird. Die Einführung einer zusätzlichen Obergrenze übernahmefähiger Kosten der Unterkunft – über die lokalen Angemessenheitswerte hinaus – ist eine absolute Verschlechterung. Schon jetzt zahlen viele Leistungsbeziehende einen Teil ihrer Miete aus dem Regelbedarf dazu und durch die Umzugspflicht verlieren Menschen ihr soziales Umfeld. In Städten mit angespannter Wohnungslage erhöht sich durch die Neuvermietungen auch der Mietspiegel. Unklar bleibt, wie mit Sonderwohnformen, wie bspw. Sammelunterkünften, Obdachlosenwohnheimen, betreutem Wohnen oder Frauenhäusern, umgegangen wird, für die es durch die Reform absehbar mehr Bedarf geben wird.
Vermittlungsvorrang & Vollzeitpflicht
- Der bis zum Bürgergeld geltende „Vermittlungsvorrang“ wird wieder eingeführt und im „Kooperationsplan“ festgeschrieben.
- Das bedeutet: jede zumutbare Arbeit muss angenommen werden – sonst droht eine Totalsanktion.
- Nachhaltige Weiterbildung & Qualifizierung wird damit zur Ausnahme und der bestehende Fachkräftemangel wird nicht adressiert.
- Zudem gilt eine „Pflicht zur Vollzeittätigkeit“.
Bewertung
Das im Gesetzesentwurf formulierte Ziel, über 100.000 Menschen aus dem Bürgergeldbezug hinaus und in Arbeit zu bekommen, wird absehbar verfehlt. Die bisherige Vorgabe, nach der „insbesondere eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt“ unterstützt werden soll, wird zugunsten des „Vermittlungsvorrangs“ wieder abgeschafft. Das ist eine Verschlechterung und Umkehr des zentralen Anliegens des Bürgergelds. Lediglich Menschen unter 30 Jahre bekommen noch „Qualifizierung und Weiterbildung“. Auch das Schlichtungsverfahren, das bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Jobcenter und Leistungsberechtigten Anwendung fand, wird gestrichen. Es geht nicht mehr um Kooperation, sondern um Druck.
Unterfinanzierung von Arbeitsvermittlung
- Maßnahmen zur „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§16i und §16e) werden nicht ausreichend ausgebaut. Schon jetzt werden immer weniger Langzeitarbeitslose in diese sinnvollen Maßnahmen vermittelt. Die Finanzmittel werden stattdessen genutzt, um laufende Kosten der Jobcenter zu decken.
- Durch die Reform wird die Unterfinanzierung weiter verschärft, während gleichzeitig die Zielgruppe der Zugangsberechtigten für §16e ausgeweitet wird (was durchaus positiv zu bewerten ist).
Bewertung
Auch wenn offizielles Ziel ist, mehr Menschen in „dauerhafte Beschäftigung“ zu bringen, zielen die konkreten Ausführungen allesamt nur auf mehr Kontrolle, Druck, Sanktionen und Stigmatisierung. Weder sind Verbesserungen der Beratung, noch der Eingliederungsleistungen oder von Rahmenbedingungen zur Integration in Arbeit zu erwarten. Dabei besteht Einigkeit darin, dass die Fördermaßnahmen besonders geeignet sind, Langzeitarbeitslose nachhaltig in den Arbeitsmarkt zu vermitteln.
Kein Schutz für Menschen mit psychischen Erkrankungen
- Eine Extrarunde mussten Union und SPD drehen, um sich bei diesem Thema zu einigen. Das Ergebnis: Obwohl der Gesetzesentwurf das Ziel angibt, dass „Menschen mit psychischen Erkrankungen nicht unverschuldet in Notlagen geraten“ sollen, gibt es keinen garantierten Schutz für sie.
- Stattdessen sollen die Jobcenter Menschen mit bekannten psychischen Erkrankungen zu einem persönlichen Termin einladen.
- Zudem ist dieser Absatz im Gesetz nur als „Soll“-Regelung formuliert. Das ermöglicht z.B. auch telefonische oder aufsuchende Gespräche. Was davon praktiziert werden kann, hängt faktisch stark von den Kapazitäten des Jobcenters ab, und beim aktuellen Personalschlüssel ist nicht von intensiven Kontaktbemühungen auszugehen. In vielen Fällen werden vermutlich alle Leistungen für psychisch kranke Menschen einfach so gestrichen. Menschen mit psychischen Erkrankungen, die noch nicht diagnostiziert sind, werden vermutlich sehr oft davon betroffen sein.
Bewertung
CDU/CSU haben sich hier auf ganzer Linie durchgesetzt. Besonders vulnerable Gruppen werden durch die Reform überdurchschnittlich stark belastet. Bas‘ Versprechen, „nicht die Falschen zu treffen“, ist blanker Hohn. Wie Menschen, die es oftmals nicht einmal aus eigener Kraft schaffen, bspw. Briefe zu öffnen, zu einem persönlichen Termin kommen sollen, ist äußerst fragwürdig.
Kein Schutz für Eltern & Alleinerziehende
- Die Vollzeitpflicht gilt für Eltern schon ab dem 1. Geburtstag ihres Kindes, sofern sie nicht nachweisen können, dass die keinen Betreuungsplatz für ihr Kind finden.
- Das trifft vor allem Frauen, die in der Regel die Hauptverantwortung für Betreuung und Erziehung von Kleinkindern tragen – und insbesondere die 2,4 Millionen alleinerziehenden Mütter sowie rund 600.000 alleinerziehenden Väter (Stand 2023).
- Einerseits kann durch diese Maßnahme erwirkt werden, dass Mütter schnell ins Erwerbsleben zurückkehren können, wenn sie dies möchten. Andererseits werden die Betroffenen durch diese Vollzeitpflicht sofort unter Druck gesetzt.
Bewertung
Zwar ist begrüßenswert, dass insbesondere Mütter mit dieser Neuregelung schneller ins Berufsleben zurückkehren und selbstbestimmt ihren Lebensunterhalt bestreiten können, wenn sie dies wünschen. Andererseits wird direkt ein Druck aufgebaut, der insbesondere Menschen trifft, die sich möglicherweise in einer sehr vulnerablen Lebenssituation befinden.
Kein Schutz für Aufstocker*innen & Überbrücker*innen
- Für vorhandenes Vermögen entfällt die Karenzzeit.
- Das erlaubte angesparte Geld („Schonvermögen“) wird nach Alter gestaffelt (mit möglicher Alternative unter Einberechnung der bisherigen Tätigkeiten):
| Alter | Freibetrag in Euro |
| Bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres | 5.000 |
| Ab dem 31. Lebensjahr | 10.000 |
| Ab dem 41. Lebensjahr | 12.500 |
| Ab dem 51. Lebensjahr | 20.000 |
- Junge Menschen werden besonders benachteiligt: Wer mehr als die erlaubten 5000 Euro gespart hat, kann keine Leistungen beziehen, nicht einmal zur Überbrückung zwischen bspw. Schulabschluss und Studienbeginn oder bei einem Jobwechsel.
Bewertung
Das trifft besonders Solo-Selbstständige mit unregelmäßigen Einnahmen und ältere Menschen, die nach langer Berufstätigkeit auf Unterstützung angewiesen sind. Die Jobcenter-Personalräte bemängeln zudem, dass eine Stufenregelung nach Alter für die Überprüfung in der Praxis besonders aufwändig ist. Zudem ist unklar, wie die „Alternative“ mit Berücksichtigung der bisherigen Tätigkeiten überhaupt umgesetzt werden kann.
Bürokratischer Aufwand & Mehrkosten durch die Reform
- Anstatt die Mitarbeitenden in den Jobcentern zu entlasten, schafft die Bundesregierung neue bürokratische Hürden und verfassungs-
rechtliche Bedenken. - Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales geht selbst von Mehrkosten aus. Allein bei der Bundesagentur für Arbeit sollen von 2026 bis 2029 insgesamt neue Kosten von 260 Mio. Euro durch den zusätzlichen Verwaltungsaufwand entstehen. Schätzungen von Expert*innen gehen von noch deutlich mehr aus.
- Die Jobcenter-Personalräte warnen davor, dass wegen der Verschärfungen das Sicherheitspersonal in den Behörden aufgestockt werden müsse.
Bewertung
Die Reform wird in den Behörden verständlicherweise auf großen Unwillen der Beschäftigten stoßen und es ist zu befürchten, dass die Leistungsbeziehenden die Leidtragenden davon sein werden.
Was wir fordern
Die Linke im Bundestag fordert ein Ende der Sanktionen und eine armutsfeste Grundsicherung, die Menschen stärkt, qualifiziert und echte Perspektiven schafft, anstatt sie mit Sanktionen in die Armut zu treiben.
Keine Sanktionen – Wahrung des Existenzminimums!
- Sanktionen und jede Art von Leistungsminderungen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) sowie Leistungseinschränkungen im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) müssen ersatzlos gestrichen werden, um das Existenzminimum für alle zu garantieren. Die Würde des Menschen ist unsanktionierbar.
Wir fordern: Sanktionsfreie Grundsicherung für alle
Keine Totalsanktionen – Verfassungsrecht achten!
- Totalsanktionen sind laut Urteil des BVerG von 2019 in der Regel verfassungswidrig.
- Die Konstruktion der „Nichterreichbarkeit“ ist de facto eine Totalsanktion und soll sogar auf den Entzug der Wohnkosten ausgeweitet werden. Die Bundesregierung muss sich an Recht & Gesetz zu halten und Obdachlosigkeit verhindern.
Wir fordern: Wahrung der Verfassung & des Existenzminimums
Keine Verschärfung bei KdU – Karenzzeit erhalten!
- Die Karenzzeit für die Kosten der Unterkunft muss ohne Einschränkungen erhalten bleiben.
- In Städten mit hohen Mieten und wenigen freien Wohnungen muss eine Wohnung auch nach Ablauf der Karenzzeit finanziert werden, sofern die Miete das 1,5-fache der örtlichen Angemessenheitsgrenze nicht überschreitet.
- Die Verantwortung für überhöhte Mieten auf die Leistungsbeziehenden abzuwälzen, lehnen wir ab.
Wir fordern: Sicherheit der eigenen Wohnung
Kein Vermittlungsvorrang – Recht auf Ausbildung & Teilzeit!
- Die Erfolgskennzahlen der Jobcenter müssen neu nach Teilhabe an Gesellschaft und Arbeitswelt der Leistungsbeziehenden ausgerichtet werden.
- Regelungen für „zumutbare“ Arbeit müssen so angepasst werden, dass Pendelzeiten und Kinderbetreuungszeiten realistisch
zu schaffen sind. - Alle jungen Menschen müssen das Recht zur Aufnahme einer vollqualifizierenden, mindestens dreijährigen Ausbildung haben.
- Erziehende und pflegende Personen, vor allem Alleinerziehende, müssen einen Rechtsanspruch auf eine Aus- bzw. Weiterbildung in Teilzeit haben.
Wir fordern: Anpassung an die Lebensrealitäten der Menschen
Keine Unterfinanzierung – Arbeitsvermittlung ausbauen!
- Förderinstrumente aus dem Teilhabechancengesetz, die erwiesenermaßen Menschen langfristig in den Arbeitsmarkt integrieren, müssen so ausgebaut werden, dass bis Ende 2026 mindestens 75.000 und bis Ende 2028 mindestens 150.000 Stellen entstehen – auch in Teilzeit, vor allem für Alleinerziehende und Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen.
- Die dafür notwendigen Haushaltsmittel müssen bereitgestellt und eine Umschichtung gesetzlich ausgeschlossen werden.
- 1-Euro-Jobs, die erwiesenermaßen nicht zum Ausstieg aus dem Leitungsbezug führen, werden abgebaut und bis Ende des Jahres 2028 ganz gestrichen.
Wir fordern: Sinnvolle Teilhabe am Arbeitsleben
Was sich sonst noch ändern muss
- Weniger Druck & mehr Schutz für Menschen mit psychischen Erkrankungen
- Schutz für Aufstocker*innen & Überbrücker*innen durch bessere Karenzzeiten & Schonvermögen
- Schutz für Eltern & Alleinerziehende ohne Arbeitspflicht ab 1. Geburtstag des Kindes
- Mehr Personal, bessere Vermittlung & Beratung in den Jobcentern